Bei Kündigung, Anwalt einschalten
Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?
Sicherheitshalber gleich! Immer wenn Mitarbeiter von ihrer Kündigung erfahren, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Indes ist es gerade in diesen Tagen wichtig, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und auch daher ist es nötig sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.
Viele Arbeitnehmer verzichten darauf einen Anwalt anzurufen, da sie übermäßige Honorare befürchten, obschon es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie erstmal anhören. Sobald Sie Ihr Problem beschrieben haben, bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Optionen selber zu beurteilen.
Auf was es nach einer Kündigung ankommt
Wichtig ist, sich vom Arbeitgeber nicht beeinflussen zu lassen, denn es gibt keine Notwendigkeit oder Pflicht etwas zu unterschreiben. Indes läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.
Kommunizieren Sie nach einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese missachtet, verspielt rechtliche Optionen und riskiert außerdem den Verlust von Geld.
Sobald der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, gibt es eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das meint, wenn der Gekündigte nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als akzeptiert.
Aber Achtung, gibt es doch erheblich kürzere Fristen, die mit einer Kündigung anfangen zu laufen, zum Beispiel muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Darum empfiehlt es sich bei einer erhaltenen Kündigung, sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Villingen-Schwenningen. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0800-7236910
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