Der Arbeitsvertrag
Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages
Ein Arbeitgeber ist eine Partei im Arbeitsvertrag, bei der es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln kann, die einen Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Die Arbeitgeber sind meistens Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, Arbeitgeber.
Ein Arbeitnehmer ist die zweite Partei im Arbeitsvertrag, weil ohne, diese gäbe es die Arbeitgeber gleichfalls nicht. Bei Arbeitnehmern handelt es sich dagegen immer um natürliche Personen, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Sofern der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft den Erbringungsort, die Inhalte und die Arbeitszeit der Arbeit.
Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages
Für Arbeitsverträge bestehen anfänglich keine Formvorschriften, das heißt, sie können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Dabei sind Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn sowie alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit auszuhändigen.
Abgesehen von den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie vielleicht das Ende des Arbeitsvertrages hinein, zudem kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen.
Die Erklärungen zur Arbeitsleistung lassen sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen untergliedern. Ebenso sollten Nebenpflichten, wie Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, angegeben werden.
Unter den Punkt Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Auf keinen Fall sollten die Angaben zu Zulagen, Gratifikationen, vermögenswirksamen Leistungen sowie Aufwendungsersatz fehlen.
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