Der Aufhebungsvertrag
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Weise der Vertragsbeendigung und kann durch die Vertragsparteien frei verfasst werden, jedoch wird in jedem Fall die Schriftform vorausgesetzt. Der weite gestalterische Spielraum wird von Arbeitsrechtlern unter anderem gebraucht, um Abfindungen oder Wettbewerbsverbote festzulegen. Der häufigste Grund von Arbeitgebern einen Aufhebungsvertrag anzubieten, ist, damit einen vorhandenen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers entgegenzutreten.
Soll ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendigt werden, bieten sich deshalb, je nach Voraussetzungen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Daher ist es erforderlich, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einerseits für den Arbeitgeber und andererseits für den Arbeitnehmer in Frage kommt. Da ein Aufhebungsvertrag besonders für den Arbeitnehmer mit gravierenden Nachteilen einher geht, sollte er diesen nicht zu eilig unterzeichnen.
Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien
Die Arbeitnehmer haben einen deutlich größeren Nutzen: Das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden, die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich, die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden und eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden.
Die arbeitnehmerseitigen Möglichkeiten sind gewiss weniger wert: So können diese mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen, die Kündigungsfrist abkürzen, ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln und eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen.
Die potenziellen Minuspunkte halten sich für Arbeitgeber in kalkulierbaren Grenzen: Die Abfindungszahlung in beträchtlicher ist bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnedies unumgänglich, ab und zu kommt noch eine zusätzliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots dazu.
Die Einbußen für den Arbeitnehmer sind unter Umständen erheblich: Eventuell unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. entfällt der bestehende Kündigungsschutz. ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist.
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