Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Abmahnungen sind eine Option auf vertragswidriges Verhalten zu reagieren und mit der Forderung zu verknüpfen dieses in Zukunft zu unterlassen. Abmahnungen können sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber erteilt werden. In den allermeisten Fällen wird die Abmahnung jedoch vom Arbeitgeber initiiert, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Pflichten halten, dient diese als Disziplinarmaßnahme.

Eine Abmahnung unterscheidet sich dabei deutlich, durch eine ihrer wichtigsten Eigenschaften, von anderen Disziplinarmaßnahmen. Im Gegenteil zu Belehrung, Betriebsbuße und Co wohnt der Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion inne. Diese weist ganz konkret darauf hin, dass der Betroffene mit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Und bitte Vorsicht: Jede Disziplinarmaßnahme, die mit einer Kündigung droht, handelt es sich arbeitsrechtlich gesehen um eine Abmahnung.

Abmahnung erhalten – was nun?

Es gibt verschiedene Weisen, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Abgemahnte können eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht, den Betriebsrat einschalten oder einfach nichts tun.

Eine voreilige Reaktion sollte der Abgemahnte besser lassen, denn es ist weder nützlich, impulsiv zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Ohne Frage kann es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Vorhaltungen befasst.

Öfters wird geraten, gegen erteilte Abmahnungen zu klagen, dabei gibt es aber Fälle, in denen es sinnvoller ist, nichts zu unternehmen. Eine klar zu Unrecht erteilte Abmahnung, kann bei einem möglichen Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker genutzt werden.

Wie die zweckmäßigste Reaktion auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den individuellen Umständen ab. Wird eine Abmahnung als nachvollziehbar angesehen, braucht der Betroffene bloß sein vertragswidriges Verhalten abzustellen. Sind die Dinge komplizierter, empfiehlt es sich, externen Rat einzuholen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hilfe durch den Fachanwalt

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