Urlaub



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Der Erholungsurlaub

Häufig wird die Urlaubszeit als die schönste Zeit des Jahres beschrieben und kaum jemand mag dem widersprechen, ist man doch in dieser Zeit von allen Arbeitspflichten freigestellt, erhält seine Bezüge weiter sowie bekommt in vielen Firmen zusätzliches zum Urlaubsentgelt noch ein zuzügliches Urlaubsgeld. Gleichwohl befeuern sich am Thema Erholungsurlaub seit jeher arbeitsrechtliche Konflikte. Bisweilen sind es nur durch Fehleinschätzungen verursachte Missverständnisse, überwiegend geht es jedoch um ernsthafte Interessenkonflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

Um unnötige Konfliktfelder zu vermeiden, ist ein genauer Überblick über die arbeitsrechtlichen Bedingungen Voraussetzung. Allgemein langt ein Blick in den Tarif- oder Arbeitsvertrag, um den Urlaubsanspruch zu eruieren. Angenommen, dass darin nichts findet, gilt für jeden Beschäftigten in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub von insgesamt vier Wochen, egal ob Vollzeit- oder Minijob, ob Sechs- oder Zweitagewoche.

Von der Beantragung bis zum Urlaubsantritt

Zu Anfang muss der Erholungsurlaub vom Beschäftigten beim Arbeitgeber beantragt werden, besser zeitig, am besten am Anfang des neuen Kalenderjahres und bis spätesten 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin. Das kann sowohl mündlich, als auch schriftlich passieren, indes haben beide Varianten Nach- und Vorteile. 

Nun liegt es am Arbeitgeber den Urlaubsantrag anzunehmen und dem Arbeitnehmer diesen damit zu gewähren. Die Bewilligung des Urlaubs sollte idealerweise beizeiten geschehen, dass der Mitarbeiter diesen richtig planen kann, jedoch wird dafür durch den Gesetzgeber keine Frist gesetzt. 

Erahnt der Mitarbeiter eine Ablehnung seines Urlaubs, und nichts anderes ist es, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, bleibt dem Antragsteller bloß der Gang vors Arbeitsgericht, um seine Urlaubswünsche durchzusetzen. Von einer sogenannten Selbstbeurlaubung ist zwingend abzuraten, denn eine solche führt potentiell unmittelbar zu einer wirksamen außerordentlichen Kündigung. 

Für die Kalkulation des Urlaubsentgeltes kommt es darauf an, wie viel Geld der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich regulär bekommen hat. Das Urlaubsentgelt soll vor dem Urlaubsbeginn ausgezahlt werden.

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