Anwälte für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede?
Sobald Rechtsangelegenheiten zu klären sind, werden Anwälte gerufen Wahrscheinlich ist es ein Patentanwalt, wenn es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Vertretung von natürlichen und juristischen Personen. Nebenher gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die juristischen Belange von Unternehmen und Verbänden kümmern.
Nur wenn ein Jurist spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist er berechtigt die Bezeichnung Fachanwalt zu führen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit 2019 in 24 Rechtsgebieten realisierbar. Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich, auf welche Weise aus einem normalen Rechtsanwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nur knapp 28 Prozent der Rechtsanwälte sind auch Fachanwälte, etwas über zwanzig Prozent von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besonderes Wissen im kollektiven Arbeitsrecht, dem Verfahrensrecht sowie dem Individualarbeitsrecht nachweisen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört in diesem Zusammenhang das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.
Priorität hat aber das individuelle Arbeitsrecht, weil dort besondere Kenntnisse hinsichtlich den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, und dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, erwartet werden.
Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss der Bewerber mindestens 100 von ihm bearbeitete Fälle belegen, dazu muss die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.
Bevor es einem Juristen erlaubt ist, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit der Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.
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