Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Eine Kompensierung der Leistungen eines Rechtsanwalts muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte ein Auftraggeber des Rechtsanwalts innerhalb eines Verfahrens beispielsweise 7000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert auch 7000 Euro. Abhängig davon welche Aufgaben übernommen wurden, kann der Rechtsanwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Weniger einfach ist die Berechnung des Wertes, wenn es in dem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Insofern es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt letztlich darauf an, welche Aufgaben sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Hat eine Zahlungsklage einen Streitwert von 7000 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 446,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 289,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 446 Euro, also 535,20 Euro. Addiert man die üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und die Mehrwertsteuer hinzu, ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1005,67 Euro.
Vorgenannte Kosten ergeben sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 446,00 Euro hinzugerechnet werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 1536,41 Euro. Auch bei einem Verfahrensende mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei dieser Beispielrechnung auf 2.965,32 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 3.620,80 Euro.
Umso höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung sowie das damit verknüpfte Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren, jedoch degressiv und nicht linear.
Sicher kann ein Gerichtsverfahren tatsächlich teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.
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