Anwaltskosten nach einer Kündigung
Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung
Bevor für eine rechtsanwaltliche Vertretung oder Beratung Kosten auflaufen, bieten wir Ihnen, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung an. Dazu genügt ein Anruf unserer Nummer 0800-7236915. Hier erreichen Sie einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, dem können Sie Ihr Anliegen vortragen und bekommen anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.
Diese Einschätzung und die damit assoziierten Perspektiven ermöglichen Ihnen, selber zu beurteilen, in welchem Maß sich in dieser Angelegenheit eine tiefergehende rechtliche Beratung und juristische Vertretung lohnt. Deswegen können Sie völlig unbelastet entscheiden, weil erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.
Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) folgen die Kosten für die Beratung beim Rechtsanwalt. In unserer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Gespräch wird auch untersucht, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Übrigens, dieses Beratungsgespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Villingen-Schwenningen e.V. kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.
Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt zumeist, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen zu führen. Sowohl die dafür anfallenden Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten leiten sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der am Ende bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.
Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 9.000,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 1683,85 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 664,02 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 9.000,00 Euro Streitwert, 3.367,70 Euro nach einem Urteil und 4.695,74 Euro nach einer Einigung.
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Villingen-Schwenningen. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0800-7236910
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