Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz
Was ist Mobbing?
Das stete und systematische Diskriminieren, Herabsetzen und Ausgrenzen von Menschen über einen längeren Zeitraum bezeichnet man als Mobbing, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen Rechtsbegriff. Unter dem Terminus Mobbing werden unterschiedliche Handlungen zusammengefasst, die aber nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein komplexe Handlungskette, die allein in Deutschland ungefähr anderthalb Millionen Mitarbeiter am Arbeitsplatz betrifft.
Mobbing im Job ist oftmals durch fehlerhafte Arbeitsorganisation bedingt, zumal die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter ungünstigen Verhältnissen Machtkämpfe und Feindschaften fördert. Schaffen es die Führungskräfte des Unternehmens nicht, die Rahmenbedingungen zu verbessern, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.
Auf Mobbing richtig reagieren
Mobbing ist ein unerwünschtes Vorgehen mit zahllosen möglichen Beteiligten, welches es zu erkennen gilt. Einige Kollegen schauen einfach nicht hin, weil sie sich sorgen eventuell auch zum Opfer zu werden, derweil andere genüsslich zusehen und dazu kommen Mitläufer, die den Täter bei dessen Mobbinghandlungen fördern.
Sobald ein Arbeitnehmer das Gefühl hat gemobbt zu werden, sollte er sich unverzüglich wehren, indem er zuerst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Insofern das ergebnislos bleibt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.
Im Mobbing-Tagebuch soll der Betroffene alle Mobbinghandlungen über ein paar Wochen genau erfassen, das heißt, exakt eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Verallgemeinerungen, bloße Vermutungen, Beschimpfungen und eigene Wertungen sollten dagegen vermieden werden.
Gehören zu diesen Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, Tätlichkeiten, Beleidigungen oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, auch indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.
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